(Foto von Flaneurin, Flickr)
Ein kleiner Dreh an einem Gesetzentwurf könnte bislang ungeahnte Folgen für die Entwicklung des Datenschutzes haben. Unter dem Einfluss der Musik- und Filmindustrie will der Bundesrat Änderungen bei der Novellierung des Urheberrechts durchsetzen.
Den aktuellen Entwurf von Bundesjustizministerin Zypries hatte die Musikindustrie als zu lasch kritisiert, freut sich nun aber über den Nachbesserungswillen des Bundesrates. Demnach soll die so genannte Vorratsdatenspeicherung auch im Zivilrecht Anwendung finden – sprich: Den Firmen soll ein Auskunftsrecht für Benutzerdaten bei dem Verdacht auf Urheberrechtsverstöße gegeben werden.
Pikanter noch: Im schlimmsten Fall müssten die Internetprovider die personenbezogenen Daten ohne vorherige richterliche Genehmigung („Richtervorbehalt“) ausliefern. Dies käme einer Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl gleich. Die Musikindustrie, so wird vermutet, könnte so einige Kosten sparen. Datenschützer und ein kleiner Teil der Blogosphäre greifen das Thema auf – eine größere öffentliche Debatte scheint sich allerdings bislang nicht zu entwickeln.
Die öffentliche Debatte bleibt aus, weil die breite Öffentlichkeit ja gar nichts davon mitbekommt. Denn wie will man das der „Ich hab dich nichts zu verbergen“ Generation erklären, was da grad aufgrund des Drucks diverser Industrieverbände durchgedrückt wird. Vor allem kurz vor der Sommerpause – ergo Urlaubszeit.