Zumindest in dieser Woche haben Barack Obama und SPD-Justizministerin Brigitte Zypries etwas gemeinsam: Sie sorgen für etwas mehr Rechtstaatlichkeit, im Großen und im Kleineren.
Hoffen auf einen Deal (via takomabibelot, Flickr)
Gerechtigkeit ist ein großes Wort, und eigentlich ist die von Barack Obama beschlossene Schließung von Guantanamo nüchtern betrachtet die Einlösung eines Wahlversprechens. Es ist allerdings im Gesamtkontext gesehen nichts weniger als das Signal der USA, zu rechtstaatlichen Mitteln zurückzukehren. Sollte Obama nun sein Land überzeugen können, die zu Unrecht inhaftierten Häftlinge aufzunehmen, wäre dies ein Akt, der moralische Bewunderung verdiente – allerdings ist ein solcher Schritt unwahrscheinlich. Doch bereits diese erste Entscheidung Obamas ist ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit, den die vorherige Administration in ihrer ideologischen Verblendung nicht zu gehen imstande war.
Auch Deutschland macht einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit, zumindest zu mehr Transparenz: Deals, also Absprachen in Gerichtsprozessen, müssen nach dem Willen von Justizministerin Brigitte Zypries nun stets in öffentlichen Hauptverhandlungen getroffen und zudem protokolliert werden. Eine Rechtswelt ohne solche Absprachen wäre illusorisch; mit dieser Regelung ist aber zumindest sichergestellt, dass die Absprachen nachvollziehbar und, so wie ich es interpretiere, durch eine höher Instanz juristisch einfacher anfechtbar sind. Das ist fair und sogar ein bisschen gerecht – wenn die Bundesregierung doch immer derart pragmatisch auf die Probleme dieses Landes reagiert hätte, die Große Koalition hätte Deutschland vorangebracht. Doch, dieser Wehmutstropfen muss sein, auch diese Gesetzesänderung kam nur aufgrund eines Gerichtsurteils (BGH von 2005) zustande.
Ich finde es schon interessant, wie sich diese Deals entwickelt haben und mittlerweile – wie gesagt – kaum noch verzichtbar sind. Man hat in den Zeit- und Beweisproblemen des Gerichtsalltags ein Instrument gefunden, das ein effizientes Urteil zur Zufriedenheit aller Beteiligten ermöglicht – von den Teilen der Öffentlichkeit, die gewohnheitsmäßig mutmaßen, damit könnten sich „die Reichen freikaufen“, einmal abgesehen. Daß es da überhaupt einer gesetzlichen Regelung bedurft hätte, kann man an sich durchaus bezweifeln.
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