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Gemeinnützigkeit und Politisierung

Demokratiet har plads til os alle
Interessantes Stück von Andreas Zielcke zum Problem, dass gemeinnützige Organisationen in Deutschland eigentlich nur anerkannt werden dürfen, wenn sie unpolitisch sind.

Schon die steuerliche Grundregel verrät ihre Herkunft aus einer anderen Zeit: „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke“, lautet diese Regel in § 52 Abgabenordnung (AO), ‚wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.‘ Die Formel stammt aus den Zwanzigerjahren. Kann die ‚Allgemeinheit‘ heute noch ’sittlich‘ gefördert werden?“

Eigentlich logisch, dass hier eine Neudefinition fällig ist und der Staat der Gemeinnützigkeit nicht eine Armlänge Abstand zur Bedingung machen kann.

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